Grillen - was ist zu beachten?

23.08.2015

Was wäre ein richtiger Sommer ohne Grillparty? Sonne, ein Bier und der Duft nach gegrilltem Fleisch, gehören für Deutsche eben einfach zusammen. Statistiken ergaben demnach, dass 80 Prozent der Befragten gerne und häufig grillen. Im eigenen Garten, auf dem Balkon, am Seeufer oder im Park ... die Möglichkeiten für einen Grillabend sind vielfältig. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Was musst Du beim Grillen im Freien beachten?

Grillen im Freien – was musst Du beachten © Dirk Vonten / fotolia.de
Grillen im Freien – was musst Du beachten © Dirk Vonten / fotolia.de

Ist das Grillen überhaupt erlaubt?

Laut immowelt.de ist das Grillen im Garten, auf der Terrasse oder Deinem Balkon grundsätzlich erlaubt. Für Mieter kann es jedoch im Mietvertrag untersagt werden. Wenn Du Dir nicht sicher bist, so siehst Du am besten noch einmal kurz in Deiner Kopie nach. Ansonsten kannst Du guten Gewissens den Grill anwerfen. Denn prinzipiell ist das Grillen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter so lange gestattet, wie ausreichend Rücksicht auf die Nachbarn genommen wird. Das bedeutet, dass der Rauch des Grills durch die Winde nicht direkt in die Räumlichkeiten der Nachbarn getragen werden darf, die Gerüche nicht als Belastung wahrgenommen werden und der Lärm im gesetzlichen Rahmen verbleibt. Damit geht einher, dass Du die gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten hast. Möchtest Du also nach 22 Uhr grillen, solltest Du dies zuvor mit Deinen Nachbarn absprechen.

Wie häufig darf gegrillt werden?

Nun ist es natürlich stets auch eine Frage der Häufigkeit, ob Deine Nachbarn Deine Grillgewohnheiten als Belastung wahrnehmen. Tatsächlich sind sich die Gerichte in diesem Fall uneinig. Fest steht aber, dass Du nicht jeden Tag und – je nach Region – nicht einmal jede Woche grillen darfst, es sei denn, die Nachbarn erklären sich ausdrücklich damit einverstanden. Das oberste Bayerische Landesgericht hat demnach entschieden, dass im Garten einer Eigentumswohnanlage das Grillen nur fünf Mal im Jahr rechtens ist. Das Landesgericht Aachen spricht derweil von zweimal im Monat zwischen 17 und 22.30 Uhr, jedoch am hinteren Ende des Gartens. Schlussendlich hängen die Regelungen auch jeweils davon ab, in welcher Wohnsituation Du Dich befindest. Du hast ein freistehendes Haus und ausreichend Abstand zu den Nachbarn? So kannst Du guten Gewissens jeden Tag grillen. Du wohnst hingegen in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses und grillst auf dem Balkon? Dann solltest Du Dich vorher ausreichend über die Bestimmungen Deines Bundeslandes sowie der Hausordnung informieren. Mehr zum Rechtlichen findest Du auf anwaltauskunft.de.

Worauf musst Du beim Grillen achten?

Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, solltest Du in jedem Fall stets im größtmöglichen Abstand zu diesem Grillen. Ein absolutes No-Go ist zudem die Rauchentwicklung direkt vor dessen Schlafzimmer. Um die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich die Verwendung von Grillschalen. Noch besser wäre ein Elektrogrill. Doch nicht nur um des Friedens Willen musst Du einige Grundregeln beachten, auch zur Schonung der Natur gibt es die sogenannten „Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten“. Demnach darfst Du zum Anzünden des Grills keine leicht entzündlichen Stoffe verwenden oder gar in dessen Nähe aufbewahren. Hierzu gehören zum Beispiel Benzin oder Spiritus. Du musst jederzeit auf den festen und stabilen Stand des Grills achten und darfst ihn nie unbeaufsichtigt lassen. Sollte doch einmal ein Missgeschick passieren, so musst Du stets die Möglichkeit bereithalten, den Grill selbst oder einen daraus entstandenen Brand sofort zu löschen. Nach dem Grillen wird die Grillkohle schließlich erst dann entsorgt, wenn sie durchgehend erkaltet ist. Ein oberflächlicher Schuss Wasser ist dafür nicht ausreichend.

Wie ist das mit dem Grillen an öffentlichen Plätzen?

Solltest Du nun enttäuscht festgestellt haben, dass Du in deinem Garten oder auf Deinem Balkon aufgrund der aufgeführten Regelungen nicht grillen darfst, so musst Du dennoch nicht unbedingt gänzlich darauf verzichten. Denn auch an zahlreichen öffentlichen Plätzen ist das Grillen gestattet, zum Beispiel am Seeufer oder in Parks. Doch Vorsicht: Hier sind die gesetzlichen Regeln je nach Ort oder Stadt unterschiedlich. Achte deshalb unbedingt darauf, dass an der gewählten Stelle das Grillen ausdrücklich erlaubt ist. Häufig gibt es extra dafür ausgewiesene Grillplätze, die durch Schilder begrenzt sind. Auf diesen Schildern findest Du zudem die spezifischen Grundregeln dieses Grillplatzes, die es unbedingt zu beachten gilt. Da Du Dich zudem in der freien Natur befindest, gelten alle Grundsätze für offene Feuer, wie das Naturschutz und das Waldgesetz. Für die Umgebung darf keinerlei Brandgefahr bestehen, zu Wäldern sind 100 Meter Mindestabstand einzuhalten, 100 Meter sind es auch zu leicht entzündbaren Stoffen und fünf Meter wiederum zu einem Gebäude. Die Zweige und Äste vor Ort dürfen nicht verfeuert werden. Bei heftigem Wind musst Du das Feuer umgehend löschen und die Glut darf auch hier erst dann unbeaufsichtigt zurückgelassen oder entsorgt werden, wenn sie gänzlich abgekühlt ist. Zuletzt musst Du übriggebliebenes Brennmaterial sowie all Deine Abfälle natürlich wieder mit nach Hause nehmen. Dann steht dem abendlichen Grillvergnügen nichts mehr im Wege. Damit es auch zum vollen Erfolg wird, findest Du hier eine Checkliste für den gelungenen Grillabend.

 
 
 

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